1%-Regel vs. Fahrtenbuch – berechnen Sie sofort den Unterschied und sparen Sie unnötige Steuern.
* Näherungswerte. Grenzsteuersatz × geldwerter Vorteil. Solidaritätszuschlag 5,5% der Einkommensteuer (nur wenn fällig). Kein Ersatz für steuerliche Beratung.
| Fahrzeugtyp | Ansatz | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Verbrenner / Hybrid | 1,0% des Listenpreises | – |
| Elektro (bis 70.000 €) | 0,25% des Listenpreises | Kein CO₂-Ausstoß |
| Elektro (über 70.000 €) | 0,5% des Listenpreises | Kein CO₂-Ausstoß |
| Plug-in Hybrid | 0,5% des Listenpreises | Mindestreichweite 60 km elektrisch |
| Fahrtweg (alle) | +0,03% × km × Listenpreis | Pro Monat, einfache Strecke |
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Privatanteil > 30% der Fahrten | ✓ 1%-Regel meist günstiger |
| Privatanteil < 20% der Fahrten | ✓ Fahrtenbuch spart oft Steuern |
| Teures Fahrzeug (> 60.000 €) | ✓ Fahrtenbuch prüfen lassen |
| Wenig Lust auf Dokumentation | ✓ 1%-Regel (kein Aufwand) |
| Hauptsächlich Dienstfahrten | ✓ Fahrtenbuch klar besser |
Wer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, erhält damit einen geldwerten Vorteil vom Arbeitgeber. Dieser Vorteil ist steuerpflichtig und wird dem monatlichen Bruttolohn hinzugerechnet. Das Finanzamt behandelt die private Nutzung des Dienstwagens also wie zusätzliches Einkommen – Sie zahlen darauf Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Bei der 1%-Regel wird monatlich 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil für die private Nutzung angesetzt. Hinzu kommen 0,03 % des Listenpreises × Entfernung Wohnung–Arbeitsstätte in km für den Fahrtkostenanteil. Diese Summe wird dem steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet. Bei einem Fahrzeug mit einem Listenpreis von 45.000 € und 25 km Entfernung zur Arbeit ergibt das beispielsweise 450 € (privat) + 337,50 € (Fahrtweg) = 787,50 € geldwerter Vorteil pro Monat.
Der Gesetzgeber fördert Elektrofahrzeuge als Dienstwagen massiv: Statt 1 % werden bei reinen Elektrofahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 € nur 0,25 % des Listenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt. Das entspricht einem Viertel der normalen Belastung. Bei Fahrzeugen über 70.000 € und bei qualifizierten Plug-in-Hybriden gilt der reduzierte Satz von 0,5 %. Wer die Wahl zwischen einem Verbrenner und einem Elektrofahrzeug als Firmenwagen hat, sollte diesen steuerlichen Vorteil unbedingt einkalkulieren.
Das Fahrtenbuch ist die Alternative zur 1%-Regel und wird dann interessant, wenn der tatsächliche Privatanteil der Fahrten deutlich unter dem pauschalen Ansatz liegt. Als Faustregel gilt: Wer weniger als 20–25 % privat fährt, fährt mit dem Fahrtenbuch günstiger. Bei einem teuren Fahrzeug (ab ca. 50.000 € Listenpreis) kann das Fahrtenbuch jährlich mehrere tausend Euro Steuern sparen. Der Nachteil: Es muss lückenlos, zeitnah und in geschlossener Form geführt werden. Nachträgliche Eintragungen erkennt das Finanzamt nicht an.
Die 1%-Regel ist einfach und erfordert keinen Aufwand – ideal für alle, die ihren Firmenwagen häufig privat nutzen. Das Fahrtenbuch erfordert disziplinierte Dokumentation, kann aber bei geringer Privatnutzung erheblich günstiger sein. Wichtig: Die Methode muss für das gesamte Kalenderjahr einheitlich angewendet werden. Ein Wechsel ist nur zum Jahresbeginn oder bei Fahrzeugwechsel möglich.
Die tatsächliche monatliche Netto-Belastung durch den Firmenwagen hängt von Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz ab. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % und einem geldwerten Vorteil von 787,50 € zahlen Sie monatlich rund 275 € zusätzliche Steuern. Über das Jahr sind das 3.300 €. Ob das im Verhältnis zum Nutzwert des Fahrzeugs sinnvoll ist, hängt vom individuellen Fall ab – unser Rechner zeigt Ihnen den genauen Betrag sofort.