🚗 Firmenwagen Rechner 2026

Was kostet mich der Firmenwagen wirklich?

1%-Regel vs. Fahrtenbuch – berechnen Sie sofort den Unterschied und sparen Sie unnötige Steuern.

🧮 Ihre Angaben
Verbrenner
🔋⛽Plug-in Hybrid
Elektro
Neupreis inkl. MwSt. laut Hersteller
km
Einfache Strecke (nicht hin & zurück)
📒 Fahrtenbuch-Vergleich (optional)
Leasing/Abschreibung + Sprit + Versicherung + Wartung
%
Schätzung Ihres privaten Fahranteils
Ihr Firmenwagen
Monatliche Netto-Belastung (1%-Regel)
1%-Regel
Geldw. Vorteil (privat)
Geldw. Vorteil (Fahrtweg)
Gesamt geldwerter Vorteil
Steuer + Soli darauf
Netto-Belastung / Monat
Fahrtenbuch
Gesamtkosten / Monat
Privatanteil
Geldwerter Vorteil
Steuer + Soli darauf
Netto-Belastung / Monat

* Näherungswerte. Grenzsteuersatz × geldwerter Vorteil. Solidaritätszuschlag 5,5% der Einkommensteuer (nur wenn fällig). Kein Ersatz für steuerliche Beratung.

📊 1%-Regel auf einen Blick
Fahrzeugtyp Ansatz Voraussetzung
Verbrenner / Hybrid1,0% des Listenpreises
Elektro (bis 70.000 €)0,25% des ListenpreisesKein CO₂-Ausstoß
Elektro (über 70.000 €)0,5% des ListenpreisesKein CO₂-Ausstoß
Plug-in Hybrid0,5% des ListenpreisesMindestreichweite 60 km elektrisch
Fahrtweg (alle)+0,03% × km × ListenpreisPro Monat, einfache Strecke
⚖️ 1%-Regel vs. Fahrtenbuch – Wann lohnt sich was?
Situation Empfehlung
Privatanteil > 30% der Fahrten 1%-Regel meist günstiger
Privatanteil < 20% der Fahrten Fahrtenbuch spart oft Steuern
Teures Fahrzeug (> 60.000 €) Fahrtenbuch prüfen lassen
Wenig Lust auf Dokumentation 1%-Regel (kein Aufwand)
Hauptsächlich Dienstfahrten Fahrtenbuch klar besser
❓ Häufige Fragen
Was ist die 1%-Regel beim Firmenwagen?
Die 1%-Regel ist eine pauschale Besteuerungsmethode für die private Nutzung eines Dienstwagens. Monatlich werden 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil dem steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet. Zusätzlich kommen 0,03% des Listenpreises × km zur Arbeit als Fahrtkostenanteil hinzu. Diese Summe wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Wann lohnt sich das Fahrtenbuch statt der 1%-Regel?
Das Fahrtenbuch lohnt sich, wenn der tatsächliche Privatanteil deutlich unter 30% der gesamten Fahrleistung liegt. Bei einem teuren Fahrzeug mit wenig Privatnutzung kann das Fahrtenbuch jährlich mehrere tausend Euro Steuern sparen. Der Nachteil: Es muss lückenlos und zeitnah geführt werden – nachträgliche Eintragungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
Gilt die 1%-Regel auch für Elektroautos?
Ja, aber mit erheblichen Vorteilen: Für reine Elektrofahrzeuge bis 70.000 € Listenpreis gilt nur 0,25% statt 1% – das ist ein Viertel der normalen Belastung. Für Elektroautos über 70.000 € und Plug-in-Hybride (min. 60 km Reichweite) gilt 0,5%. Das macht einen Elektro-Firmenwagen steuerlich sehr attraktiv.
Kann ich zwischen 1%-Regel und Fahrtenbuch wechseln?
Ja, aber nur einmal pro Jahr – zu Beginn des Kalenderjahres oder bei Fahrzeugwechsel. Ein Wechsel innerhalb des laufenden Jahres ist grundsätzlich nicht möglich. Die gewählte Methode muss für das gesamte Kalenderjahr einheitlich angewendet werden. Planen Sie sorgfältig, welche Methode günstiger ist.
Was muss im Fahrtenbuch stehen?
Für jede Dienstfahrt müssen eingetragen werden: Datum, Kilometerstand zu Beginn und Ende, Reiseziel, Reisezweck und besuchte Geschäftspartner. Bei Privatfahrten reicht der Kilometerstand. Das Fahrtenbuch muss in geschlossener Form geführt werden – digitale Fahrtenbücher sind erlaubt, wenn sie manipulationssicher sind.
Wie wird der geldwerte Vorteil genau berechnet?
Der geldwerte Vorteil setzt sich monatlich zusammen aus:

Privater Nutzungsanteil: 1% × Bruttolistenpreis
Fahrkostenanteil: 0,03% × Bruttolistenpreis × km (Wohnung-Arbeit)

Diese Summe wird Ihrem Bruttogehalt hinzugerechnet und mit Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz versteuert. Eventuell zahlen Sie darauf auch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Quellen & rechtliche Grundlagen (Stand 2026)
📖 Ratgeber: Firmenwagen – alles zur 1%-Regel und zum Fahrtenbuch

Was ist der geldwerte Vorteil beim Firmenwagen?

Wer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, erhält damit einen geldwerten Vorteil vom Arbeitgeber. Dieser Vorteil ist steuerpflichtig und wird dem monatlichen Bruttolohn hinzugerechnet. Das Finanzamt behandelt die private Nutzung des Dienstwagens also wie zusätzliches Einkommen – Sie zahlen darauf Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Die 1%-Regel einfach erklärt

Bei der 1%-Regel wird monatlich 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil für die private Nutzung angesetzt. Hinzu kommen 0,03 % des Listenpreises × Entfernung Wohnung–Arbeitsstätte in km für den Fahrtkostenanteil. Diese Summe wird dem steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet. Bei einem Fahrzeug mit einem Listenpreis von 45.000 € und 25 km Entfernung zur Arbeit ergibt das beispielsweise 450 € (privat) + 337,50 € (Fahrtweg) = 787,50 € geldwerter Vorteil pro Monat.

Elektroauto als Firmenwagen – der steuerliche Vorteil

Der Gesetzgeber fördert Elektrofahrzeuge als Dienstwagen massiv: Statt 1 % werden bei reinen Elektrofahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 € nur 0,25 % des Listenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt. Das entspricht einem Viertel der normalen Belastung. Bei Fahrzeugen über 70.000 € und bei qualifizierten Plug-in-Hybriden gilt der reduzierte Satz von 0,5 %. Wer die Wahl zwischen einem Verbrenner und einem Elektrofahrzeug als Firmenwagen hat, sollte diesen steuerlichen Vorteil unbedingt einkalkulieren.

Fahrtenbuch – wann lohnt sich der Aufwand?

Das Fahrtenbuch ist die Alternative zur 1%-Regel und wird dann interessant, wenn der tatsächliche Privatanteil der Fahrten deutlich unter dem pauschalen Ansatz liegt. Als Faustregel gilt: Wer weniger als 20–25 % privat fährt, fährt mit dem Fahrtenbuch günstiger. Bei einem teuren Fahrzeug (ab ca. 50.000 € Listenpreis) kann das Fahrtenbuch jährlich mehrere tausend Euro Steuern sparen. Der Nachteil: Es muss lückenlos, zeitnah und in geschlossener Form geführt werden. Nachträgliche Eintragungen erkennt das Finanzamt nicht an.

1%-Regel oder Fahrtenbuch – die wichtigsten Unterschiede

Die 1%-Regel ist einfach und erfordert keinen Aufwand – ideal für alle, die ihren Firmenwagen häufig privat nutzen. Das Fahrtenbuch erfordert disziplinierte Dokumentation, kann aber bei geringer Privatnutzung erheblich günstiger sein. Wichtig: Die Methode muss für das gesamte Kalenderjahr einheitlich angewendet werden. Ein Wechsel ist nur zum Jahresbeginn oder bei Fahrzeugwechsel möglich.

Was kostet der Firmenwagen netto wirklich?

Die tatsächliche monatliche Netto-Belastung durch den Firmenwagen hängt von Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz ab. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % und einem geldwerten Vorteil von 787,50 € zahlen Sie monatlich rund 275 € zusätzliche Steuern. Über das Jahr sind das 3.300 €. Ob das im Verhältnis zum Nutzwert des Fahrzeugs sinnvoll ist, hängt vom individuellen Fall ab – unser Rechner zeigt Ihnen den genauen Betrag sofort.